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Terminsvertretung vor dem AG oder LG Bochum

Terminsvertretung: Gerne übernehme ich Ihren Gerichtstermin in Untervollmacht vor dem AG oder LG Bochum. Gemäß meiner Spezialisierung im Wettbewerbs- und Urheberrecht biete ich eine Terminvertretung insbesondere bei folgenden Verfahren an:

✓ wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen

✓ Honorarklagen

✓ Filesharingverfahren

✓ Sonstige zivilrechtliche Klagen

Die Kosten der Terminsvertretung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Natürlich kann aber auch eine abweichende Gebührenvereinbarung getroffen werden. Gerne kann die Gerichtsakte unkompliziert auf elektronischem Wege übersandt werden. Selbstverständlich wird zeitnah nach der Verhandlung ein Terminsbericht gefertigt.

AMTSGERICHT BOCHUM

Das Amtsgericht Bochum ist für das gesamte Gebiet der Stadt Bochum zuständig, welches seit der Gebietsreform von 1975 auch die ehemals kreisfreie Stadt Wattenscheid umfasst. Wattenscheid verfügte damals auch über ein eigenes Amtsgericht, dessen Funkion jedoch durch das Amtsgericht Bochum übernommen wurde. Daraufhin wurde es im Jahre 1978 abgerissen.

Bis 1892 gehörte das Amtsgericht Bochum zu dem Landgerichtsbezirk Essen. Danach war das neu gegründete Landgericht Bochum als Berufungsinstanz für dieses Gericht zuständig. Für beide Gerichte besteht nunmehr eine Spezialzuständigkeit für Urheberrechtssachen, die in örtlicher Hinsicht die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen umfasst. Mithin werden an diesen Standorten Rechtsstreitigkeiten verhandelt, die unter anderem Bildrechtsverletzungen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen zum Gegenstand haben.

LANDGERICHT BOCHUM

Das Landgericht Bochum ist örtlich für die Städte Bochum und Herne sowie für die Gemeinden Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop und Witten zuständig. Die Urteil des AG Bochum können in der Regel mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden, für die das Oberlandesgericht Hamm zuständig ist.

Seit dem 01.01.2022 besteht für das Landgericht Bochum eine Sonderzuständigkeit für Wettbewerbssachen. Gemäß der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit zur Entscheidung in Wettbewerbsstreitsachen (NRW) ist für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm das Landgericht Bochum in erster Instanz zuständig, wenn es sich um eine bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten handelt, mit der ein Anspruch auf Grund des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht wird.

Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Kompetente Terminsvertretung in Untervollmacht: