Der Werbeslogan „Mark1“ besitzt keine Unterscheidungskraft – EuG, Urteil vom 12.05.2016 [T-844/14]
Die Klägerin wollte die Bezeichnung "Mark1" unter anderem für elektronische Zigaretten als Unionsmarke eintragen lassen. Der entsprechende Antrag wurde mit der Begründung abgewiesen, dass das Zeichen nicht die für die Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft aufweisen würde. Auch die erste Beschwerdekammer des EUIPO folgte dieser Einschätzung und führte...